Rechtsanwaltskanzlei Roland Bisping - Medizinrecht - Kapitalanlagenrecht

Anwaltsvergütung

Da das Thema der Anwaltsvergütung für die meisten „Nicht-Juristen“ sehr undurchsichtig scheint, fragen Sie offen und direkt, mit welchen Kosten Sie etwa rechnen müssen. Wenn Sie sich ein Automobil kaufen, unterschreiben Sie ja auch nicht zunächst den Kaufvertrag und fragen erst dann, was der Wagen kostet. Nicht anders sollte es beim Anwalt sein. Es ist mir wichtig, dass meine Mandanten nicht das Gefühl haben „die Katze im Sack zu kaufen“. Es ist Ihr gutes Recht zu erfahren wofür Sie wieviel bezahlen. Dies ist für mich ein nicht unerheblicher Bestandteil einer partnerschaftlichen und vertrauenswürdigen Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant.

Rechtsrat ist nicht billig. Eine kompetente und zumeist sehr zeitaufwendige Rechtsberatung hat nun einmal ihren Preis, die bezahlt werden muss. Aus diesem Grunde gibt es bei mir auch - wie zum Teil angeboten - keine Rechtsberatung für 20,00 €, 9,99 € oder gar umsonst. Seriöse Rechtsauskunft kann m. E. kein Anwalt zu diesem Preis oder gar umsonst erbringen. Dies kann nur zu Lasten einer qualitativ hochwertigen Rechtsberatung gehen. Lassen Sie uns deshalb offen über die Vergütungsfrage sprechen.

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann stellen sich für Sie die meisten Kostenprobleme erst gar nicht. Sie könnten dann mit dem Lesen an dieser Stelle aufhören.


Ansonsten ist zur Vergütung folgendes anzumerken:

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) welche sich an Streitwerten und Rahmengebühren orientiert oder auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung. Pauschal- oder Stundenhonorare sind ebenso durchaus üblich. Darüber hinaus richtet sich die Vergütung nach dem Umfang der jeweiligen Tätigkeit.
 

Außergerichtliche Tätigkeiten

  • Gesetzliche Gebühren nach dem RVG
  • Vereinbarung über die Höhe der Rahmengebühren
  • Zeithonorar je nach Schwierigkeit der Sache, wirtschaftlicher Bedeutung und den persönlichen Verhältnissen des Mandanten
  • Pauschalhonorar nach Vereinbarung
     

Gerichtsverfahren

  • Gesetzliche Gebühren nach dem RVG
  • gesetzliche Gebühren nach einem vereinbarten Streitwert
  • Pauschalhonorar nach Vereinbarung

Alle Vergütungsvarianten verstehen sich zuzüglich Auslagen (z.B. Fotokopien, Fahrtkosten etc.) sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.


Auf Wunsch vermittle ich auch einen Prozessfinanzierer. Dieser übernimmt das gesamte Kostenrisiko des Prozesses und leistet alle notwendigen Vorschüsse und Zahlungen. Dies geschieht aufgrund eines zwischen dem Mandanten und dem Prozessfinanzierer zu schließenden Vertrages auf Erfolgsbasis. Bei Verlust hat der Mandant keine Kosten zu tragen. Bei Erfolg erhält der Prozessfinanzierer einen vereinbarten Anteil am erstrittenen Geld  (in der Regel 30% oder mehr).