Rechtsanwaltskanzlei Roland Bisping - Medizinrecht - Kapitalanlagenrecht

Erstberatung

Die Erstberatung ist, wie der Name schon sagt, eine erste Beratung mit dem Ziel  der ersten rechtlichen Einschätzung der Angelegenheit in einem Gespräch. Die Erstberatung soll den Mandanten in die Lage zu versetzen zu entscheiden, ob er die Angelegenheit weiter verfolgen soll oder nicht.

Die Erstberatung dient nicht dazu, dem Mandant eine schnelle und vollständige Lösung seines Problems zu bieten. Dies kann eine Erstberatung seriöserweise nicht leisten. Ebensowenig umfaßt das Erstberatungsgespräch die Abfassung von Schreiben, die Führung von Telefonaten mit dem Gegner oder dessen Anwalt, die Prüfung von Prozeßaussichten usw.

Den größten Gewinn von der Erstberatung hat der Mandant, wenn er  sein Problem im Vorfeld zu dem vereinbarten Erstberatungsgespräch schriftlich dem Anwalt schildert und seiner Schilderung - soweit vorhanden - entsprechende Unterlagen  beifügt.  So kann sich der Anwalt gezielter auf das erste Gespräch vorbereiten. Zugleich vermeidet der Mandant, dass der Anwalt den Sachverhalt erst mühsam und zeitaufwendig erarbeiten muß und für die entscheidende erste rechtliche Einschätzung nur wenig Zeit bleibt. Unterlagen bitte nur in Kopie beifügen, senden Sie keine Originale zu.

Für die Erstberatung berechne ich - unabhängig von der Dauer des Ersten Beratungsgesprächs - gegenüber Verbrauchern 190,00 € zzgl. der jeweils gültigen MwSt..

Entschließt sich der Mandant im Anschluß an die Erstberatung dem Anwalt den Auftrag zu erteilen seine Angelegenheit weiter zu verfolgen, so werden die Kosten der Erstberatung auf die dann entstehende Geschäftsgebühr angerechnet, d. h. der Anwalt kassiert nicht doppelt ab. Auch an dieser Stelle sei der Hinweis gestattet, dass der Mandant die Kostenfrage gleich zu Beginn offen mit dem Anwalt besprechen sollte.

Sollte der Mandant eine Rechtsschutzversicherung haben, so übernimmt diese in der Regel die Kosten der Erstberatung. Im Falle des Vorhandenseins einer solchen Versicherung sollte der Mandant vor der Vereinbarung einer solchen Beratung eine Deckungszusage seines Versicherers einholen und zu dem Gespräch mitbringen.

Einige Rechtsschutzversicherungen sprechen zum Teil Empfehlungen für bestimmte Rechtsanwälte aus. Beachten Sie, dass Sie als Versicherter das Recht der freien Anwaltswahl haben. Nutzen Sie dieses Recht und suchen den Anwalt Ihres Vertrauens und nicht den Ihnen von der Versicherung empfohlenen Anwalt auf.