Rechtsanwaltskanzlei Roland Bisping - Medizinrecht - Kapitalanlagenrecht

Parodontitis

Als Parodontitis gilt die Erkrankung des Zahnhalteapparates - Zahnfleisch, Zahnhals, Wurzelzement, Wurzelhaut, Kieferknochen - mit fortschreitendem Verlust des Stützgewebes. Zahnfleischbluten beim Zähneputzen, geschwollenes und empfindliches Zahnfleisch, Austritt von Eiter zwischen Zahn und Zahnfleisch, veränderte Zahnstellung, dauernde Probleme mit Mundgeruch können Hinweise auf Parodontitis geben.

Bei Erwachsenen ist Parodontitis die zweithäufigste Ursache für Zahnverlust.

Ist der Zahnverlust schon für sich betrachtet ein Dilemma, so gewinnt die Parodontitis für den Patienten um so mehr an Bedeutung, als es um die Eingliederung von Zahnersatz geht. Die Folge einer unterlassenen oder nur unzureichend durchgeführten Parodontalbehandlung ist, das Zähne, die zum Beispiel als Pfeiler für eine Brücke dienen schon nach relativ kurzer Zeit den Belastungen nicht mehr standhalten und entfernt werden müssen. Damit einhergehend ist dann die Fertigung neuen Zahnersatzes.

Die rechtzeitige Behandlung einer Parodontitis bewahrt den Patienten also davor, dass gerade eingegliederter Zahnersatz durch noch aufwendigeren Zahnersatz erneuert werden muss.

So schreiben z.B. die Zahnersatzrichtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen bei der Versorgung des Patienten mit Zahnersatz nicht nur die notwendige konservativ-chirurgische, sondern vor allen Dingen auch die systematische parodontale Behandlung des Restgebisses vor.

Behandlungsfehler

Befunderhebung / Dokumentation

Vor der zahnprothetische Behandlung ist der parodontale Zustand der Zähne zu erheben und zu dokumentieren. Zwar geben Dokumentationsversäumnisse keine eigene Anspruchsgrundlage, ergeben jedoch zu Gunsten des Patienten die Vermutung, dass nicht dokumentierte Maßnahmen auch nicht durchgeführt wurden. Ein solcher Verstoß rechtfertigt eine Umkehr der Beweislast. (OLG Karlsruhe 14.12.1988 Aktenzeichen 7 U  29/88)

Eingliederung von Zahnersatz vor Parodontosebehandlung

Die Eingliederung von Zahnersatz vor Behandlung einer Parodontose kann Behandlungsfehler sein. Danach war es fehlerhaft, den Zahnersatz einzugliedern, ohne zunächst die Grunderkrankung zu behandeln. (OLG Düsseldorf 6.12.2001 Aktenzeichen 8 U  178/00; OLG Karlsruhe 14.12.1988 Aktenzeichen 7 U  29/88; OLG Hamm 26.6.1991 Aktenzeichen 3 U  279/90; OLG Hamm 12.10.1994 – 3 U 26/94)